Gewinnübertragung gemäß § 6b EStG

Die Veräußerung von Betriebsgrundstücken führt grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen Vorgang. In bestimmten Fällen kann, soweit die Voraussetzungen gemäß § 6b EStG erfüllt sind, die sofortige Versteuerung vermieden werden.

Zur Vermeidung der sofortigen Versteurung ist eine Reinvestition erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass die Reinvestition nicht branchenbezogen sein muss.

Für die Gewinnübertragung gem. § 6b EStG ist es von Bedeutung, dass gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Auch ist eine Gewinnübertragung aus einem Einzelunternehmen in das so genannte „Sonderbetriebsvermögen“ einer gewerblich geprägten Personengesellschaft möglich. Als Beispiel sind folgende Immobilienprojekte zu benennen:

Maritim Hotel Berlin

Lage:  Berlin, Friedrichstraße / Unter den Linden
Mieter: Maritim Hotelgesellschaft mbH

Sparkasse Bremen

Lage: Bremen, Innenstadt
Hauptmieter: Sparkasse Bremen AG

Lage: Wiesbaden
Hauptmieter: Land Hessen,
Landeshauptstadt Wiesbaden

Lage: Pinneberg
Mieter: Kreisverwaltung Pinneberg